Die osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Hierfür sind neben akuten Beschwerden auch Operationen, Verletzungen oder Unfälle aus Ihrer Vergangenheit von Bedeutung.
Durch die anschließende ausführliche Untersuchung der Osteopathin, werden Bewegungseinschränkungen diverser Körperstrukturen festgestellt, die für das Beschwerdebild des Patienten zuständig sein können.
Mit Hilfe verschiedener manueller Griffe und Techniken werden funktionelle Störungen erkannt und behandelt.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer beträgt zwischen 40-50 min. Planen Sie jedoch bitte etwa 10 Minuten mehr ein, da es bei Bedarf auch etwas länger dauern kann.
Da die Osteopathie eine ergänzende Form zur Schulmedizin bietet, sollten Patienten mit schweren und akuten Krankheiten (wie z.B. Krebs, psychische Störungen, Infektionskrankheiten oder Unfällen,...) in erster Linie von Schulmedizinern betreut werden. Die Osteopathie kann in diesen Fällen begleitend zur schulmedizinischen Behandlung angewendet werden.
https://www.beihilferatgeber.de/service/faq/beihilfe-fuer-osteopathie-behandlungen
Die Kosten einer Behandlung richten sich nach Zeit und Aufwand durch die Diagnose und die daraus resultierende Behandlung. Bei Babys und Kleinkinder liegt Ihre Investition bei 100 €, bei Jugendlichen und Erwachsenen zwischen 105-125 €.
Die Honorarabrechnung erfolgt teilweise nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da sich die Tarife der gesetzlichen und privaten Krankenkassen deutlich unterscheiden, bitte ich Sie, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine finanzielle Unterstützung zu informieren. Unter welchen Bedingungen die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungen erstatten, können Sie unter folgendem Link ersehen: www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste.
Bezuschussung durch gesetzliche Kassen.
Erstattung durch die Beihilfe.
In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit mit EC-Karte oder in bar zu bezahlen. Zum Einreichen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie eine Quittung. Privatversicherte Patienten erhalten eine individeulle Rechnung auf Grundlage der GebüH zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.