Häufig gestellte Fragen

 
  • Die Kosten einer Behandlung richten sich nach Zeit und Aufwand durch die Diagnose und die daraus resultierende Behandlung. Bei Babys und Kleinkinder liegt Ihre Investition bei 105 €, bei Jugendlichen und Erwachsenen zwischen 115-125 €.

    Die Honorarabrechnung erfolgt teilweise nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da sich die Tarife der gesetzlichen und privaten Krankenkassen deutlich unterscheiden, bitte ich Sie, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine finanzielle Unterstützung zu informieren. Unter welchen Bedingungen die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungen erstatten, können Sie unter folgendem Link ersehen: www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste.

    Bezuschussung durch gesetzliche Kassen.

    Erstattung durch die Beihilfe.

  • In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit mit EC-Karte oder in bar zu bezahlen. Zum Einreichen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie eine Quittung. Privatversicherte Patienten erhalten eine individeulle Rechnung auf Grundlage der GebüH zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.

    Vereinbarte Termine können Sie bis 24h vorher kostenfrei stornieren. Absagen können werktags von 08.00-19.00 erfolgen, d.h Termine nach Sonn-und Feiertagen müssen am letzten Werktag davor storniert werden.

    Zu spät oder unentschuldigte Termine müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen, da die für Sie eingeplante Arbeitszeit nicht anderweitig nutzbar ist.

  • Die durchschnittliche Behandlungsdauer beträgt zwischen 40-50 min. Planen Sie jedoch bitte etwa 10 Minuten mehr ein, da es bei Bedarf auch etwas länger dauern kann.

  • Für einige Krankenkassen ist neben der 5-jährigen Vollzeitausbildung zum Osteopathen auch eine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen (VOD) relevant, was die Teilerstattung der Behandlungskosten betrifft. Unter der Homepage des Verbandes der Osteopathen (www.osteopathie.de) finden Sie mich unter Johanna Stephan als gelistete Therapeutin. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, beantworte ich diese gerne.

  • Da die Osteopathie eine ergänzende Form zur Schulmedizin bietet, sollten Patienten mit schweren und akuten Krankheiten (wie z.B. Krebserkrankungen, psychische Störungen, Infektionskrankheiten oder Unfällen, ...) in erster Linie von Schulmedizinern betreut werden. Die Osteopathie kann in diesen Fällen begleitend zur schulmedizinischen Behandlung angewendet werden.